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   BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56   

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BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56 (https://dejure.org/1956,4330)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1956 - 1 StR 66/56 (https://dejure.org/1956,4330)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1956 - 1 StR 66/56 (https://dejure.org/1956,4330)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren

    Auszug aus BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56
    In dem knapp mitgeteilten Sachverhalt kann die Behauptung einer Tatsache im Sinne des § 186 StGB gefunden werden (vgl RGSt 64, 10, 12; BGHSt 6, 159, 161 ff [BGH 12.05.1954 - 6 StR 92/54]; BGH 2 StR 70/51 vom 27. April 1951).
  • RG, 11.10.1931 - II 265/31

    1. Inwieweit sind die Grundsätze über Interessenabwägung und Leichtfertigkeit bei

    Auszug aus BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56
    Zwar würde eine leichtfertig aufgestellte falsche Behauptung in der Regel nicht unter den Schutz des § 193 StGB fallen (u.a. RGSt 63, 92; 63, 202, 204; 66, 1, 2 f); allein das Merkmal der Leichtfertigkeit ist vom Landgericht, wie soeben ausgeführt, möglicherweise rechtsirrtümlich bejaht.
  • RG, 08.12.1936 - 1 D 869/36

    1. Was ist im § 164 StGB. unter einer "Behörde" und einem "behördlichen

    Auszug aus BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56
    Das Landgericht sieht, wie seine Ausführungen zeigen, das Merkmal der Leichtfertigkeit als erfüllt an, das von der Rechtsprechung etwa der groben Fahrlässigkeit gleichgesetzt wird (RGJW 1936, 388 Nr. 20; RGSt 71, 34, 37; BGH 1 StR 287/51vom 3. Juli 1951, 2 StR 345/51 vom 9. August 1951, 5 StR 253/53 vom 15. Dezember 1953, 1 StR 575/55 vom 20. März 1956).
  • BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56
    Falls das Landgericht erneut auf Veröffentlichungsbefugnis erkennt, wird es zu beachten haben, daß in die Veröffentlichung andere Verurteilungen als diejenige, auf Grund deren sie erfolgt, und andere Strafen als die Einzelstrafe, zu der die bekanntzumachende Verurteilung geführt hat, nicht aufzunehmen sind (vgl RG JR 1925, Nr. 1076; BGHSt 3, 377, 379 [BGH 11.12.1952 - 3 StR 69/52] zu § 399 RAbgO).
  • RG, 15.05.1941 - 2 D 64/41

    Das Gericht, das im Falle des § 79 StGB. die Gesamtstrafe bildet, hat ohne

    Auszug aus BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56
    Lediglich der Ausspruch über die Gesamtstrafe ist aufzuheben und mit ihm die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte sowie der Ausspruch der dauernden Unfähigkeit, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden; die beiden Nebenfolgen wären im übrigen nicht neben der Verurteilung wegen Meineids, sondern neben der Gesamtstrafe auszusprechen gewesen (vgl II der Urteilsformel, § 76 StGB und RGSt 75, 212).
  • BGH, 27.04.1951 - 2 StR 70/51

    Strafrechtliche Verurteilung wegen übler Nachrede zum Nachteil einer im

    Auszug aus BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56
    In dem knapp mitgeteilten Sachverhalt kann die Behauptung einer Tatsache im Sinne des § 186 StGB gefunden werden (vgl RGSt 64, 10, 12; BGHSt 6, 159, 161 ff [BGH 12.05.1954 - 6 StR 92/54]; BGH 2 StR 70/51 vom 27. April 1951).
  • BGH, 09.08.1951 - 2 StR 345/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56
    Das Landgericht sieht, wie seine Ausführungen zeigen, das Merkmal der Leichtfertigkeit als erfüllt an, das von der Rechtsprechung etwa der groben Fahrlässigkeit gleichgesetzt wird (RGJW 1936, 388 Nr. 20; RGSt 71, 34, 37; BGH 1 StR 287/51vom 3. Juli 1951, 2 StR 345/51 vom 9. August 1951, 5 StR 253/53 vom 15. Dezember 1953, 1 StR 575/55 vom 20. März 1956).
  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 253/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56
    Das Landgericht sieht, wie seine Ausführungen zeigen, das Merkmal der Leichtfertigkeit als erfüllt an, das von der Rechtsprechung etwa der groben Fahrlässigkeit gleichgesetzt wird (RGJW 1936, 388 Nr. 20; RGSt 71, 34, 37; BGH 1 StR 287/51vom 3. Juli 1951, 2 StR 345/51 vom 9. August 1951, 5 StR 253/53 vom 15. Dezember 1953, 1 StR 575/55 vom 20. März 1956).
  • RG, 21.03.1929 - II 86/29

    1. Genießen leichtfertig aus der Luft gegriffene ehrenrührige Behauptungen den

    Auszug aus BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56
    Zwar würde eine leichtfertig aufgestellte falsche Behauptung in der Regel nicht unter den Schutz des § 193 StGB fallen (u.a. RGSt 63, 92; 63, 202, 204; 66, 1, 2 f); allein das Merkmal der Leichtfertigkeit ist vom Landgericht, wie soeben ausgeführt, möglicherweise rechtsirrtümlich bejaht.
  • RG, 11.10.1937 - 3 D 625/37

    Ist der Strafantrag auch dann "bei der Staatsanwaltschaft schriftlich gestellt",

    Auszug aus BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56
    Im Falle V (II 9 e des angefochtenen Urteils) wird darauf hingewiesen, daß, falls die Frist für den Strafantrag bereits am 4. Februar 1954 zu laufen begonnen haben sollte - was zu prüfen sein wird -, der am 4. Mai 1954 gestellte Strafantrag verspätet wäre (vgl § 61 S 2 StGB und RGSt 71, 358).
  • RG, 18.02.1930 - I 692/29

    1. In welchem Verhältnis stehen die Strafvorschriften der §§ 185 und 186 StGB.

  • RG, 11.06.1929 - I 532/29

    Zur Frage der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB.) bei Beleidigungen

  • RG, 07.03.1916 - V 447/15

    Zur Auslegung der §§ 61, 63, 64 StGB. Ist § 64 Abs. 2 anwendbar, wenn gegen

  • BGH, 21.04.1959 - 1 StR 100/59

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung (u.a. auch dem von der Revision angeführten Urteil RGSt 74, 257) handelt leichtfertig, wer einen anderen einer strafbaren Handlung bezichtigt, obwohl er bei gewissenhafter, ihm möglicher und zumutbarer Prüfung hätte erkennen müssen, daß die Unterlagen für seine Behauptung unzuverlässig und unzulänglich sind (vgl. auch BGH 1 StR 287/51 vom 3. Juli 1951, 1 StR 575/55 vom 20. März 1955, 1 StR 66/56 vom 10. April 1956 [S. 22]).

    Für die Beurteilung des Vorwurfs der Leichtfertigkeit in allen Fällen ist schließlich auch von Bedeutung, daß der Angeklagte die Schreiben, in denen er die falschen Anschuldigungen aussprach, nicht nur an die als Empfänger gedachten Dienststellen gesandt, sondern jeweils abschriftlich einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gebracht hat und daß er sich mit dem Rundschreiben vom Juli 1957 an eine breite Öffentlichkeit gewandt hat (vgl. BGH NJW 1952, 194 Nr. 21; 1 StR 66/56 vom 10. April 1956 [S. 23 oben]).

    Daß leichtfertig aufgestellte falsche Behauptungen in der Regel nicht unter den Schutz des § 193 StGB fallen, ist feststehende Rechtsprechung (u.a. RGSt 63, 92 und 202, 204; 66, 1, 2 f; 74, 257, 261; BGH 1 StR 66/56 vom 10. April 1956 [S. 23]; 1 StR 277/57 vom 28. Februar 1958 [S. 19]; vgl. auch das schon erwähnte, im Verfahren 1 KMs 3/57 des Landgerichts Mannheim gegen den Angeklagten ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1958 - 1 StR 540/58 - S. 16 f).

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